Zeit · 3.1.3

Lizenzbedingungen für Zeit

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Diese Vertragsfassung ist für kommende App-Angebote vorgesehen. Sie ändert bestehende Verträge nicht automatisch. Zusatzangebote gelten nur, wenn sie tatsächlich angeboten und gesondert vereinbart werden.

Version 3.1.3 · Stand 5. November 2026

1. Vertragspartner und Geltung

Lizenzgeberin ist schukai, Postanschrift Eichenstraße 26, 82290 Landsberied, Deutschland, E-Mail: hey@schukai.com, mit vollständigen Anbieter- und Kontaktangaben im Impressum (im Folgenden „wir“). Diese Bedingungen regeln die Nutzung der App „Zeit“ durch dich als Lizenznehmer. Für Kauf, Zahlung und Erstattung über Google Play gelten zusätzlich die Bedingungen von Google Play.

2. Umfang der Lizenz

  • Wir räumen dir ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, Zeit zur Erfassung deiner eigenen Arbeitszeit zu nutzen.
  • Die Lizenz gilt für genau eine natürliche Person. Du darfst Zeit auf mehreren eigenen Geräten nutzen, die mit deinem Google-Konto verbunden sind.
  • Du darfst Zeit privat und beruflich nutzen, etwa als Angestellte, Angestellter oder Selbstständige für deine eigenen Zeiten.
  • Nicht erlaubt sind: die Lizenz oder ein Gerät mit Zeit mit anderen Personen zu teilen, weiterzugeben, zu vermieten oder gemeinsam zu nutzen; die Arbeitszeit anderer Personen mit Zeit zu erfassen; der Einsatz durch Arbeitgeber zur Erfassung der Zeiten ihrer Beschäftigten. Für Teams und Unternehmen ist schukai Workspace Team vorgesehen.

Gesetzlich bestehende Rechte zur Weiterübertragung, insbesondere aufgrund einer Erschöpfung des Verbreitungsrechts, bleiben unberührt. Die zulässige Übertragung einer Programmkopie überträgt nicht automatisch ein gesondertes Konto oder einen laufenden Dienstleistungsvertrag.

3. Probephase und Vollversion

Zeit ist für 30 Buchungstage kostenlos. Danach schaltet ein einmaliger Kauf über Google Play neue Buchungen dauerhaft frei. Bereits erfasste Daten bleiben auch ohne Kauf lesbar und exportierbar. Solange Zeit mit schukai Workspace Team verbunden ist, fällt kein Kaufpreis an; dann gelten zusätzlich die Regeln deines Arbeitgebers.

Umfang des Kaufs. Der Einmalkauf schaltet den beim jeweiligen Kauf beschriebenen Funktionsumfang dauerhaft frei. Größere neue Funktionen oder Funktionspakete können später als gesonderter, freiwilliger Einmalkauf angeboten werden. Bereits gekaufte Funktionen bleiben ohne erneuten Kauf freigeschaltet und werden nicht nachträglich in ein Abonnement umgewandelt. Laufende Dienste werden getrennt angeboten, soweit sie nicht bereits zum zugesagten Kaufumfang gehören.

Gesetzlich geschuldete Fehlerbehebungen und Sicherheitsaktualisierungen stellen wir ohne zusätzlichen Kaufpreis bereit. Weitere gesetzliche Pflichten, insbesondere die zum Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen, bleiben unberührt. Anpassungen an neue Versionen der unterstützten Betriebssysteme und kleinere Verbesserungen stellen wir in Aussicht, ohne eine bestimmte Entwicklung, Veröffentlichung oder Frist zuzusagen. Ob und wann solche freiwilligen Aktualisierungen erscheinen, kann auch von der Freigabe des jeweiligen Stores abhängen. Das entbindet uns nicht von gesetzlichen Pflichten oder bereits übernommenen Zusagen.

Das gilt für neue und bereits bestehende Käufe. Maßgeblich bleiben jeweils die Leistungen und weitergehenden Zusagen beim ursprünglichen Kauf, einschließlich ausdrücklich zugesagter späterer Funktionen oder Aktualisierungen. Diese Fassung schränkt solche Zusagen nicht rückwirkend ein und ersetzt bestehende Vertragsbedingungen nicht automatisch.

4. Deine Verantwortung

  • Zeit ist ein Hilfsmittel und keine Rechtsberatung. Hinweise zu Pausen, Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Feiertagen beruhen auf allgemeinen gesetzlichen Regeln des gewählten Landes. Tarif- und Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen und Sonderregeln, etwa für Jugendliche, Schwangere oder einzelne Branchen, berücksichtigt Zeit nicht.
  • Du bist selbst dafür verantwortlich, das für dich geltende Arbeitszeitrecht einzuhalten, deine Zeiten richtig und vollständig zu erfassen, Sollzeit, Feiertage und Urlaubsanspruch zu prüfen und Nachweise so lange aufzubewahren, wie es für dich vorgeschrieben ist.
  • Ob ein Bericht aus Zeit als Nachweis anerkannt wird, entscheidet der Empfänger. Die Signatur belegt technisch, dass ein Bericht seit dem Erstellen nicht verändert wurde; sie ist keine Bestätigung der Richtigkeit der Zeiten.
  • Ohne schukai Workspace Team speichert Zeit deine Daten nur auf deinem Gerät; es gibt kein Konto und kein Tracking. Für regelmäßige Sicherungen bist du verantwortlich. „Alle Daten löschen“ und das Deinstallieren entfernen die Daten endgültig.
  • Verbindest du Zeit mit schukai Workspace Team, sendet Zeit deine Buchungen, Urlaubsanträge und einen Gerätenamen („Zeit · Gerätemodell“) an den schukai Workspace Team-Server deines Arbeitgebers und lädt von dort Soll, Saldo, Feiertage und Abwesenheiten. Für diese Daten ist dein Arbeitgeber verantwortlich; es gelten seine Datenschutzhinweise. Trennst du die Verbindung, löscht Zeit Sitzung und Zwischenspeicher auf dem Gerät.
  • Erfasst du entgegen Nummer 2 Daten anderer Personen, erfüllst du die für deinen Verantwortungsbereich geltenden Datenschutzpflichten. Eine eigene gesetzliche Verantwortlichkeit von schukai wird dadurch nicht ausgeschlossen.

5. Schutzrechte

Zeit und seine geschützten Bestandteile dürfen nicht ohne Berechtigung vervielfältigt, übernommen oder bearbeitet werden. Du darfst die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise ihren Quellcode ableiten, soweit die Handlung nicht gesetzlich zulässig ist. Gesetzlich zulässige Handlungen, insbesondere nach §§ 69d und 69e UrhG, bleiben erlaubt. Dazu gehören im gesetzlichen Umfang Sicherungskopien, Beobachten, Untersuchen oder Testen des Programms sowie die Herstellung von Interoperabilität.

Geschützten Programmcode und geschützte Teile der Dokumentation, Benutzeroberfläche oder Dateispezifikationen darfst du ohne Berechtigung auch nicht für Nachbildungen, Ersatz- oder Nachahmerprodukte oder für konkurrierende oder kompatible Software übernehmen. Ein allgemeines Verbot der unabhängigen Entwicklung auf Grundlage nicht geschützter Ideen, Grundsätze, Funktionalitäten oder Formate wird damit nicht vereinbart. Gesetzlich zulässige Interoperabilität wird nicht untersagt.

Du darfst auf deine eigenen Inhalte und Daten zugreifen, sie exportieren, sichern, weitergeben und weiterverwenden, auch mit anderen Programmen. Das begründet keine zusätzlichen technischen Exportfunktionen und verändert keine Rechte Dritter an den Inhalten. Gesetzliche Rechte und weitergehende Rechte aus anwendbaren Dritt- oder Open-Source-Lizenzen bleiben unberührt.

Zeit enthält Bestandteile Dritter, etwa die Schrift JetBrains Mono (SIL Open Font License 1.1) und Symbole von Font Awesome Pro, für die deren Lizenzen gelten.

Ergänzende Lizenzgrenzen und Schutz der App

Die Lizenz umfasst ausschließlich die Handlungen, die für die vereinbarte bestimmungsgemäße Nutzung des tatsächlich bezogenen Angebots erforderlich sind. Ohne gesonderte Vereinbarung werden keine Unterlizenz-, Vermietungs-, Weitervertriebs- oder eigenständigen Verwertungsrechte an der App oder ihren geschützten Bestandteilen eingeräumt. Gesetzlich bestehende Übertragungsrechte und wirksam angebotene Familienfreigaben bleiben erhalten. Vereinbarte Geräte-, Haushalts-, Organisations- und Teamnutzungen werden durch diese Grenzen nicht eingeschränkt; sie erlauben keine darüber hinausgehende Weitervermarktung der Software.

Insbesondere darfst du geschützten Quell- oder Objektcode, Grafiken, Musik, Texte, Dokumentation oder geschützte Gestaltungselemente nicht ohne Berechtigung aus der App herauslösen, vervielfältigen, bearbeiten, veröffentlichen, weitergeben oder in eigene oder fremde Produkte übernehmen. Das gilt auch für Nachbildungen, Ersatzprodukte, Bibliotheken, Vorlagenpakete und konkurrierende Angebote, soweit dabei geschützte Bestandteile übernommen werden. Ein Recht auf Herausgabe des Quellcodes, auf Entwicklungsunterlagen oder auf eine eigenständige Nutzung von Marken und Kennzeichen entsteht aus der App-Lizenz nicht. Erforderliche Rechte für die vereinbarte Nutzung sowie weitergehende Rechte aus anwendbaren Dritt- und Open-Source-Lizenzen bleiben bestehen.

Rückentwicklung, Dekompilierung, Disassemblierung und andere Ableitung des Quellcodes sowie die Umgehung von Lizenz- oder Zugriffssicherungen sind ohne Berechtigung untersagt. Die nachfolgend genannten gesetzlichen Handlungen und sonstige zwingend erlaubte Handlungen werden damit nicht untersagt. Eine nicht öffentliche Information darf nicht durch rechtswidrigen Zugriff erlangt oder als rechtlich geschütztes Geschäftsgeheimnis unbefugt verwendet oder offengelegt werden. Öffentlich erkennbare Funktionen werden durch diese Bedingungen nicht zu Geschäftsgeheimnissen.

Eigene Inhalte und Daten der Nutzer werden nicht zu App-Bestandteilen von schukai. Ihre bestimmungsgemäße Verwendung, zugesagte Sicherungs-, Export- und Teamfunktionen sowie Rechte an fremden Inhalten bleiben nach ihrem jeweiligen rechtlichen und vertraglichen Umfang erhalten. Diese Grenzen schaffen kein ausschließliches Recht an ungeschützten Ideen, Grundsätzen, Abläufen, Funktionalitäten oder Formaten und kein allgemeines Verbot unabhängiger Entwicklung.

Zwingende örtliche Ausnahmen

Die folgenden Ausnahmen gelten, soweit das jeweils bezeichnete Recht auf den konkreten Fall anwendbar ist. Gesetzliche Voraussetzungen und Zweckgrenzen sind einzuhalten; eine für Interoperabilität zulässige Handlung erlaubt nicht allgemein die Übernahme geschützten Codes in ein Nachahmerprodukt.

  • Deutschland/EU: Zwingend erlaubte Sicherungskopien, Beobachtung, Untersuchung und Erprobung, Interoperabilität sowie weitere nicht abdingbare Nutzungen bleiben erhalten, insbesondere nach §§ 69d und 69e in Verbindung mit § 69g UrhG beziehungsweise ihrer anwendbaren nationalen Umsetzung. Das umfasst auch einschlägige zwingende Bildungs- und Erhaltungsregelungen. Gesetzlich zulässige Weiterübertragung bei Erschöpfung wird nicht durch ein pauschales Übertragungsverbot ausgeschlossen.
  • Vereinigtes Königreich: Soweit der Copyright, Designs and Patents Act 1988 anwendbar ist, bleiben die nach sections 50A, 50B und 50BA in Verbindung mit section 296A nicht ausschließbaren Handlungen erhalten.
  • Australien: Soweit der Copyright Act 1968 anwendbar ist, werden die durch section 47H geschützten Handlungen nach subsection 47B(3) und sections 47C bis 47F, insbesondere gesetzlich zulässige Sicherung, Interoperabilität, Fehlerkorrektur und Sicherheitstests, nicht ausgeschlossen.
  • Weitere Rechtsräume einschließlich USA: Nicht wirksam ausschließbare örtliche Rechte bleiben erhalten. Diese Bedingungen enthalten keinen pauschalen Verzicht auf zwingende gesetzliche Nutzungs-, Verbraucher- oder Rechtsschutzrechte. Die Nennung einzelner Länder schränkt entsprechende Rechte in anderen Ländern nicht ein.

Diese Grenzen gelten nur für Verträge, in die diese Fassung wirksam einbezogen wurde. Bestehende Kaufzusagen und Vertragsrechte werden nicht rückwirkend verkürzt. Es werden keine zusätzlichen Gebühren, Kontrollrechte auf dem Gerät, Vertragsstrafen oder pauschalen Ansprüche auf Nutzerdaten vereinbart.

6. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und die gesetzlichen Verjährungsregeln. Gesetzliche Verbraucherrechte für digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB) bleiben unverändert. Auch bei einem Unternehmerkauf wird weder die geschuldete Beschaffenheit durch eine pauschale Bereitstellung „im aktuellen Zustand“ ausgeschlossen noch eine allgemeine einjährige Verjährung vereinbart.

7. Haftung

schukai haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden Haftungsvorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Diese Begrenzungen gelten nicht in den im ersten Absatz genannten Fällen. Gesetzliche Rechte auf Nacherfüllung, Minderung und Vertragsbeendigung werden durch diese Haftungsregel nicht eingeschränkt.

Hast du schuldhaft zur Entstehung oder Vergrößerung eines Schadens beigetragen, wird dies nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. Das gilt auch für unterlassene Datensicherungen, soweit sie zu deinem Verantwortungsbereich gehörten und dir möglich und zumutbar waren. Von schukai geschuldete Sicherungen und Wiederherstellungsleistungen bleiben unberührt.

Die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von schukai.

8. Laufzeit und Ende

Eine bezahlte Dauerlizenz gilt zeitlich unbeschränkt. Nutzungspause, Deinstallation oder Gerätewechsel lassen das erworbene Recht nicht entfallen. Die Wiederherstellung auf einem unterstützten eigenen Gerät richtet sich nach dem vereinbarten Vertriebsweg und der persönlichen Lizenz aus Abschnitt 2. Ein unbefristeter Storebetrieb oder die Unterstützung beliebiger Geräte wird damit nicht zugesagt.

Eine Beendigung durch schukai wegen Pflichtverletzung setzt einen wichtigen Grund und eine entsprechende Erklärung voraus. Bei behebbaren Pflichtverletzungen erhältst du zuvor eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe oder eine Abmahnung, soweit dies nicht nach dem Gesetz entbehrlich ist. Gesetzliche Rechte und die Folgen einer berechtigten Rückabwicklung des Kaufs bleiben unberührt.

9. Änderungen

Eine neue Veröffentlichung ersetzt bestehende Vertragsbedingungen nicht automatisch. Änderungen bedürfen eines rechtlich zulässigen Änderungswegs; eine Zustimmung wird nicht allein aus fortgesetzter Nutzung abgeleitet. Bereits gekaufte Rechte und weitergehende Zusagen bleiben erhalten. Erforderliche gesetzliche Aktualisierungen werden nicht von der Annahme zusätzlicher, sachfremder Bedingungen abhängig gemacht.

10. Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit bei einem Verbrauchervertrag eine Rechtswahl nach Art. 120 des schweizerischen IPRG ausgeschlossen ist, gilt stattdessen das nach dieser Vorschrift bestimmte Recht; die deutsche Rechtswahl findet insoweit keine Anwendung. Bist du Verbraucher, bleiben die zwingenden Schutzvorschriften deines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats erhalten und es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine Gerichtsstandsvereinbarung mit Kaufleuten betrifft die für den Sitz von schukai in Freising zuständigen Gerichte nur, soweit das anwendbare nationale oder internationale Recht sie einschließlich seiner Formanforderungen zulässt. Zwingende Zuständigkeiten bleiben unberührt.

11. Kontakt

Die aktuellen Kontaktangaben von schukai stehen im Impressum. Die Datenschutzerklärung findest du in Zeit unter „Über Zeit“.