Zwei Vertragsbereiche
Die Bedingungen richten sich nach dem konkreten Vertrag. Ein Unternehmen bezieht Software oder Leistungen für seine geschäftliche Tätigkeit. Eine Privatperson kann dagegen eine öffentlich angebotene App für private Zwecke nutzen.
Der Vertriebsweg allein entscheidet darüber nicht. Eine App kann zum Beispiel aufgrund eines Unternehmensvertrags von Beschäftigten genutzt werden oder als eigenständiges Verbraucherprodukt angeboten sein.
Verträge mit Geschäftskunden
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Geschäftskunden bilden die gemeinsame Grundlage. Je nach Auftrag kommen besondere Bedingungen hinzu:
- Softwareprojekte für Analyse, Einführung, Anpassung und Entwicklung
- Cloud- und SaaS-Dienste für gehostete Software und Betrieb
- Lizenz und Wartung für kundenseitig betriebene Software
- Support und Service für vereinbarte Supportpakete und Serviceklassen
- Auftragsverarbeitung, soweit schukai personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet
Das konkrete Angebot und das Produkt- oder Leistungsblatt bestimmen, welche Module gelten und welche Leistung geschuldet ist.
Apps für private Nutzer
Öffentlich angebotene Verbraucher-Apps erhalten einen eigenen Rechtsbereich. Dort stehen die aktuellen Produktbedingungen, die Datenschutzerklärung, der Supportweg und frühere Fassungen zusammen. Für Organisations-Apps, die nur mit einem vom Arbeitgeber oder Auftraggeber bereitgestellten Zugang funktionieren, ist dagegen der zugrunde liegende Geschäftskundenvertrag maßgeblich.
Die Übersicht der App-Bedingungen führt zu PickQueue, OshiYa, raus und WithinCells sowie zu den Endnutzerhinweisen für Workspace und Proofara. Die Rechtsbereiche sind mit den jeweiligen Produktseiten verknüpft. Eine allgemeine B2B-Klausel wird dadurch nicht auf private App-Nutzer übertragen.
Allgemeine Informationen
Geltende Vertragsfassung
Für den konkreten Vertrag gilt die dabei vereinbarte Fassung. Eine spätere Veröffentlichung auf dieser Website ersetzt keine bereits vereinbarte Vertragsfassung.
Versionierte App-Bedingungen und Datenschutzerklärungen bleiben als Nachweis erreichbar, auch wenn ein Angebot später eingestellt wird.