Antwort
Für gehostete Kundenprojekte beschreibt schukai öffentlich mögliche Infrastruktur- und Verarbeitungsrahmen. Der konkrete Speicherort und eingesetzte Unterauftragnehmer hängen vom Produkt und vereinbarten Betrieb ab. Grundsätzlich wird für den jeweiligen Auftrag festgelegt, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Dienste notwendig sind.
Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO ist erforderlich, wenn schukai personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet. Bei rein lokaler oder selbst betriebener Software entsteht eine solche Rolle nicht automatisch; Supportzugriffe oder weitere Leistungen können sie dennoch auslösen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten werden nicht stillschweigend vorausgesetzt, sondern müssen ausdrücklich eingeordnet werden. Die öffentliche FAQ dient der Vorbereitung, ersetzt aber nicht die konkrete Datenschutz- und Vertragsprüfung.
Redaktioneller Stand: 3. September 2026
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