Antwort
Zuerst muss die fachliche Preisfindung eindeutig sein: Preislisten, Kundengruppen, individuelle Vereinbarungen, Mengenstaffeln, Währungen, Gültigkeitszeiträume und mögliche Freigaben. Das Portal sollte nicht selbst eine zweite, unabhängige Preislogik erfinden, wenn ERP oder Commerce-Kern die verbindliche Berechnung bereits leisten. Es zeigt oder fragt den freigegebenen Preis für den konkreten Kunden und Kontext ab.
Ebenso werden Sortimente und Sichtrechte serverseitig geprüft. Ein ausgeblendeter Button ist keine Zugriffskontrolle. Bei mehreren Organisationen, Standorten oder Rollen muss festgelegt werden, wer welche Preise, Bestellungen und Dokumente sehen darf. Preisänderungen benötigen ein nachvollziehbares Aktualisierungsverhalten; bei zeitkritischen Angeboten kann eine erneute Berechnung beim Absenden notwendig sein. Die technische Lösung folgt der bestehenden kaufmännischen Regel – sie ersetzt deren Klärung nicht.
Redaktioneller Stand: 3. September 2026
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