Antwort
Vollständig vermeiden lässt sich Abhängigkeit bei fachlich besonderer Software nicht: Jedes neue Team braucht Einarbeitung und Kontext. Sie lässt sich aber erheblich begrenzen. Dazu gehören schriftlich geklärte Nutzungs- und Bearbeitungsrechte, Zugriff auf vereinbarte Quellcode-Repositories, dokumentierte Build- und Deploymentwege, getrennte Unternehmenskonten für Hosting und Stores sowie ein definierter Export von Daten und Dateien.
Ebenso wichtig ist ein nachvollziehbares System: automatisierte Tests für kritische Regeln, Architekturentscheidungen, Versionsstände, Zugangsinventar und eine Betriebsdokumentation, die nicht nur eine einzelne Person versteht. Standardkomponenten können die Übernahme erleichtern, sind aber keine Garantie. Umgekehrt bedeutet eine proprietäre Komponente nicht automatisch unzulässigen Lock-in, sofern Lizenz, Datenzugang, Betrieb und Ausstieg transparent vereinbart sind. schukai sollte deshalb nicht pauschal „kein Vendor-Lock-in“ versprechen, sondern konkret sagen, welche Artefakte, Rechte und Übergabeleistungen zum jeweiligen Vertrag gehören.
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Redaktioneller Stand: 3. September 2026
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