Antwort
Diese Vermögens- und Zugangsarten werden getrennt vereinbart. Bei individueller Auftragsentwicklung kann der Kunde umfassende Nutzungs- und Bearbeitungsrechte sowie Zugriff auf das vereinbarte Repository erhalten. Wiederverwendbare schukai-Produkte, Bibliotheken oder Standardkomponenten bleiben dagegen möglicherweise lizenziert. Eigentum am Quellcode ist nicht dasselbe wie Eigentum an Daten oder Kontrolle über ein Hostingkonto.
Domains, Store-Konten und geschäftskritische Drittanbieterzugänge sollten möglichst auf die Organisation registriert und nicht an ein persönliches Konto eines einzelnen Entwicklers gebunden sein. Schlüssel benötigen sichere Aufbewahrung, Vertretung und Widerruf. Im Vertrag beziehungsweise Übergabeprotokoll wird festgehalten, was der Kunde direkt kontrolliert, was schukai betreibt und welche Artefakte bei Vertragsende übergeben werden. Pauschale Aussagen wären hier eher irreführend als hilfreich.
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Redaktioneller Stand: 3. September 2026
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