Antwort
Ja. Für ein erstes Gespräch reicht meist ein realer Beispielvorgang: Wer beginnt ihn, welche Informationen werden benötigt, welche Systeme sind beteiligt und woran erkennt das Unternehmen ein gutes Ergebnis? Ein vollständiges Lastenheft ist zu diesem Zeitpunkt oft sogar hinderlich, wenn es bereits eine technische Lösung festschreibt, bevor das eigentliche Problem verstanden ist.
Vor einer größeren Umsetzung braucht es trotzdem einen verbindlichen Umfang. Dieser kann schrittweise entstehen: zunächst durch Einordnung und Abgrenzung, bei komplexen Vorhaben durch einen bezahlten Prozess- oder Technikcheck und anschließend durch einen ersten prüfbaren Lieferumfang. Dabei werden Rollen, Datenquellen, Ausnahmen, Schnittstellen und Abnahmekriterien dokumentiert. „Ohne fertiges Lastenheft starten“ bedeutet also nicht „ohne Vereinbarung entwickeln“. Es bedeutet, die Vereinbarung aus echten Arbeitsabläufen statt aus einer vorschnell erfundenen Funktionsliste abzuleiten.
Redaktioneller Stand: 3. September 2026
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