Antwort
Grundsätzlich ja, wenn eine verantwortbare technische und rechtliche Grundlage vorhanden ist. Vor einer Zusage müssen mindestens Quellcode, Nutzungs- und Bearbeitungsrechte, Abhängigkeiten, Konfiguration, Datenbank, Deploymentweg, produktive Umgebung, Domains, Hintergrundaufgaben und Backups geprüft werden. Zusätzlich braucht es Menschen, die die kritischen Geschäftsabläufe erklären können.
Eine Übernahme beginnt deshalb nicht mit der Behauptung, man könne „den Code schon verstehen“. Zunächst wird geklärt, ob sich das System reproduzierbar bauen und in einer sicheren Testumgebung ausführen lässt. Danach werden Risiken und Handlungsoptionen priorisiert. Das Ergebnis kann eine vollständige Weiterbetreuung sein, aber auch nur Stabilisierung, Dokumentation, ein begrenzter Umbau oder eine schrittweise Ablösung. Wenn wesentliche Zugänge oder Rechte fehlen, muss schukai dies früh benennen und darf keinen störungsfreien Betrieb versprechen.
Redaktioneller Stand: 3. September 2026
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