OSS und IOSS für Direktverkäufe einrichten
Diese Seite hilft Commerce- und Finance-Verantwortlichen, Union OSS, Non-Union OSS und IOSS in Workspace richtig einzuordnen. Nach der Einrichtung entscheidet Workspace pro Rechtsträger, Commerce-Profil und Transaktion. Es gibt keinen globalen OSS-Schalter.
Workspace unterstützt in diesem Produktschnitt ausschließlich direkte Verkäufer. Marktplatzfälle, in denen der Marktplatz als fiktiver Lieferer gilt, gehören nicht zu diesem Vertrag.
Das passende Schema wählen
| Geschäftsvorfall | Schema in Workspace |
|---|---|
| Verkauf innerhalb desselben Landes, zum Beispiel Brasilien nach Brasilien | Kein OSS. Workspace verwendet die inländische oder lokale Steuerbehandlung. |
| EU-Rechtsträger verkauft B2C in einen anderen EU-Mitgliedstaat | Union OSS, wenn eine aktive Registrierung und die passende Niederlassung vorliegen. |
| Rechtsträger außerhalb der EU verkauft B2C-Dienstleistungen in die EU | Non-Union OSS, wenn eine aktive Registrierung vorliegt. |
| Rechtsträger außerhalb der EU verkauft eingeführte Waren bis 150 EUR B2C in die EU | IOSS, wenn eine aktive Registrierung und ein bestätigter Sendungskontext vorliegen. |
| Eingeführte Waren über 150 EUR oder unvollständiger Sendungskontext | Kein IOSS-Fallback. Der Vorgang benötigt den regulären Einfuhr- und Steuerprozess. |
Ein Unternehmen in Brasilien hat deshalb für brasilianische Inlandsumsätze kein OSS. Dasselbe Unternehmen kann für geeignete Verkäufe in die EU Non-Union OSS oder IOSS verwenden. Die Installation oder der Serverstandort schaltet kein Verfahren ein oder aus.
Registrierung abgrenzen
Legen Sie eine Registrierung über die geschützte Commerce-API an und ordnen Sie sie einem rechtlichen Unternehmen zu. Begrenzen Sie die Registrierung bei Bedarf zusätzlich auf ein Commerce-Profil.
Erfassen Sie:
- das Schema
union_oss,non_union_ossoderioss, - das Identifikationsland,
- die Registrierungskennung,
- Beginn und optionales Ende der Gültigkeit,
- den Status,
- bei Union OSS die gültigen Niederlassungen.
Workspace speichert die Registrierungskennung verschlüsselt und gibt sie nur maskiert aus. Erst der Status active macht eine Registrierung für neue Steuerentscheidungen verfügbar. Überlappende aktive Registrierungen im selben Rechtsträger-, Profil- und Schema-Kontext blockiert Workspace.
IOSS-Sendung bestätigen
IOSS benötigt zusätzlich eine konkrete Einfuhrsendung. Erfassen Sie Herkunftsland, EU-Bestimmungsland, intrinsischen Wert, Währung, EUR-Vergleichswert und Steuerzeitpunkt. Bestätigen Sie den Kontext erst, wenn die Angaben belastbar sind.
Ordnen Sie die bestätigte Sendung dem Warenkorb über importConsignmentId zu. Workspace prüft dabei Tenant, Commerce-Profil, Rechtsträger, Registrierung, Herkunft, Bestimmungsland, Status und Steuerzeitpunkt. Angebot und Auftrag übernehmen die geprüfte Referenz als read-only Kontext; eine spätere Neuberechnung verwendet weiterhin den bestätigten Steuerzeitpunkt der Sendung.
Workspace wählt IOSS nur, wenn:
- die Sendung höchstens 150 EUR intrinsischen Wert hat,
- die IOSS-Registrierung zum Rechtsträger und Commerce-Profil passt,
- Herkunft, Bestimmungsland und Steuerzeitpunkt zur Transaktion passen,
- die Sendung bestätigt ist.
Fehlt eine Voraussetzung, stoppt die neue Steuerentscheidung. Workspace ersetzt die fehlende Registrierung nicht durch EU_OSS, einen inländischen Steuersatz oder einen stillen Standardwert. Bereits finalisierte Belege und Steuer-Snapshots bleiben unverändert.
Vorübergehenden 3-EUR-Zoll getrennt bewerten
Vom 1. Juli 2026 bis ausschließlich 1. Juli 2028 gilt für betroffene Einfuhrsendungen mit einem Sachwert bis 150 EUR ein vorübergehender Zoll von 3 EUR je anwendbarer tariflicher Warenposition, nicht je Warenstück. Maßgeblich sind die Voraussetzungen in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2026/382; die EU-Kommission stellt ergänzende Hinweise zur Übergangsregel bereit.
Workspace behandelt diesen Betrag nicht als OSS-Auswahl und nicht als Teil der IOSS-Umsatzsteuerbasis. Erzeugen Sie für einen bestätigten IOSS-Kontext eine eigene Zollbewertung und geben Sie die nach dem Zollkontext anwendbare Anzahl tariflicher Warenpositionen als applicableTariffItemCount ausdrücklich an. Workspace speichert Regelversion, Rechtskontext, Betrag und Prüfsumme als unveränderlichen Snapshot.
Dieser Produktvertrag deckt Artikel 2(a) für die IOSS-befreite Einfuhr ab. Er ist kein globaler Länder- oder OSS-Schalter. Postsendungen nach Artikel 2(b) und andere Nicht-IOSS-Einfuhren werden nicht still in denselben Vertrag einsortiert; sie benötigen den dafür vorgesehenen Zollprozess.
Die Zollbewertung:
- erhöht keine Rechnung automatisch,
- verändert keine IOSS-Steuerbasis,
- führt keine Zollanmeldung durch,
- vereinnahmt keine Einfuhrabgabe,
- gilt außerhalb des dokumentierten Zeitfensters nicht.
Prüfen Sie die anwendbaren tariflichen Warenpositionen und den konkreten Einfuhrfall mit Ihrer Zoll- oder Steuerberatung.
OSS-Returns vorbereiten
Bei der Finalisierung erzeugt Workspace aus vollständigen Steuer-Snapshots V2 unveränderliche OSS-Aufzeichnungen. Unvollständige ältere EU_OSS-Snapshots werden nicht nachträglich aufgewertet.
Finance kann daraus Returns vorbereiten:
- quartalsweise für Union OSS und Non-Union OSS,
- monatlich für IOSS,
- als Nullmeldung ohne Transaktionszeilen,
- als neue Korrektur mit Referenz auf den Ursprungslauf.
Eine andere Person muss den vorbereiteten Return freigeben. Danach kann Workspace eine versionierte neutrale Deutschland-Exportmappe erzeugen. SAF-OSS und eine direkte BZSt-/BOP-Einreichung sind nicht verfügbar. Die Exportmappe behauptet keine Behördenkompatibilität. Bestätigen Sie eine externe Einreichung erst nach dem tatsächlichen Versand im Behördenprozess.
Erfolg prüfen
Die Einrichtung ist belastbar, wenn:
- jede aktive Registrierung genau einem fachlichen Kontext zugeordnet ist,
- ein brasilianischer Inlandsfall ohne OSS aufgelöst wird,
- ein geeigneter Brasilien-EU-Fall nur mit Non-Union OSS oder IOSS aufgelöst wird,
- fehlende oder mehrdeutige Registrierungen den Vorgang blockieren,
- Zollbewertung, Rechnung und IOSS-Steuerbasis getrennt bleiben,
- Vorbereitung, Freigabe, Export und externe Bestätigung unterschiedliche, nachvollziehbare Schritte sind.
Grenzen
Workspace liefert einen technischen Steuer-, Aufzeichnungs- und Exportvertrag. Er ersetzt keine Steuer- oder Zollberatung. Marketplace- Deemed-Supplier-Fälle, direkte Behördenübermittlung, BOP-Automation, Zollanmeldung und automatische Abgabenerhebung sind nicht enthalten.