Preisvergleich und UVP konfigurieren

Vergleichspreise pflegen Sie unter Handel > Richtlinien & Steuern > Preisvergleich und UVP. Der Produktpreis selbst bleibt der Verkaufspreis. Legen Sie deshalb keinen zweiten Produktpreis als „Streichpreis“ an.

Was Sie dort pflegen

  • Regelversion: Wählen Sie das Länderpaket für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, hinterlegen Sie die interne Freigabereferenz und aktivieren Sie die geprüfte Version.
  • Marktbindung: Ordnen Sie die Regelversion einem Vertriebskanal zu. Das Land muss dem Land des Vertriebskanals entsprechen. Über das Gültigkeitsfenster können Sie einen Wechsel im Voraus planen oder eine Bindung beenden.
  • Sale-Kampagne: Legen Sie Zeitraum, Variante, Preisliste, den tatsächlich verwendeten Produktpreis und die Nachweisreferenz der Preisermäßigung fest. Die Kampagne ist an die zu diesem Zeitpunkt vorhandene Preisrevision gebunden. Spätere Änderungen dieses Produktpreises werden nicht automatisch übernommen. Für aufeinanderfolgende Reduktionen verwenden Sie dieselbe Serien-ID und erhöhen die Reduktionsstufe lückenlos. Der tatsächlich beobachtete Bruttopreis muss mit jeder Stufe sinken. Andernfalls beginnt keine fortgeführte Reduktionsreihe.
  • UVP-Nachweis: Erfassen Sie die unverbindliche Preisempfehlung für denselben Produktpreis mit Währung, Quelle und Gültigkeit. Eine UVP ist unabhängig von einer Sale-Kampagne.

Produktpreise pflegen Sie weiterhin im PIM. Bei einer aktiven Marktbindung zeichnet Workspace den tatsächlich ausgewählten anonymen B2C-Bruttopreis als unveränderliche Historie auf. Dabei gelten dieselbe Preislogik, Mengeneinheit, Steuer und dieselben Zuschläge wie in der öffentlichen Preisanzeige. Persönliche Preise, Kundengruppenpreise und Vereinbarungspreise werden nicht als öffentlicher Vergleichspreis verwendet. Bestehende Preise werden nicht rückwirkend übernommen.

Bei einer sofortigen Aktivierung beginnt die technische Wirksamkeit frühestens mit der Aktivierung. Ein in der Vergangenheit liegender Beginn erzeugt deshalb keine rückwirkende Preishistorie. Zukünftige Grenzen werden persistent geplant und behalten ihren fachlichen Zeitpunkt auch dann, wenn die Verarbeitung später erfolgt.

Wann ein Vergleichspreis erscheint

Workspace zeigt den Vergleichspreis nur, wenn eine aktive Länderregel und eine vollständige, exakt zum Produktpreis passende Historie vorliegen. Fehlen Angaben, stimmt das Käuferland nicht mit der Marktbindung überein oder ist die Entscheidung veraltet, bleibt die Anzeige verborgen. Für verifizierte B2B-Käufer und noch nicht verifizierte Unternehmen im Angebotsweg werden keine Vergleichspreise ausgegeben.

Die Storefront, der Standard-Warenkorb und HTML-/PDF-Belege verwenden ausschließlich die serverseitig freigegebene Entscheidung. Der Vergleichspreis ändert weder den zahlbaren Betrag noch Steuern oder Buchhaltung.

> Lassen Sie Länderregeln und Freigabereferenzen vor der Aktivierung rechtlich prüfen. Workspace stellt die technische Auswertung bereit, ersetzt aber keine Rechtsberatung.

Typischer Ablauf

  1. Aktivieren Sie eine geprüfte Regelversion.
  2. Binden Sie die Regelversion an den passenden Vertriebskanal und warten Sie, bis die erforderliche Preishistorie vollständig ist.
  3. Legen Sie die Sale-Kampagne für den konkret verwendeten Produktpreis an und aktivieren Sie sie mit der passenden Nachweisreferenz.
  4. Hinterlegen Sie optional einen gültigen UVP-Nachweis für denselben Produktpreis.
  5. Prüfen Sie Produktdetail, Warenkorb und Dokumentvorschau in der B2C-Storefront.

Eine aktive Sale-Kampagne gilt intern auch dann als Sale, wenn die Historie für die öffentliche Vergleichspreisanzeige noch nicht ausreicht. Dadurch können Promotions mit der Option „Sale-Artikel ausschließen“ nicht unbeabsichtigt gestapelt werden.