PPWR und VerpackDG in Workspace einordnen

Dieser Entscheidungsleitfaden richtet sich an Compliance-, Produkt-, Handels- und Logistikverantwortliche. Er hilft Ihnen, Verantwortlichkeiten für eine Verpackung zu klären und die daraus abgeleiteten Daten, Prüfungen und Nachweise in Workspace richtig zuzuordnen.

Rechtsstand: 15. August 2026. Maßgeblich bleiben die Verordnung (EU) 2025/40, ihre delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte sowie das Recht des jeweiligen Absatzlandes. Für Deutschland kommt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz hinzu.

Zuerst drei Entscheidungen treffen

Klären Sie für jede vollständige Verpackung und jeden Warenfluss getrennt:

  1. Wer ist für Gestaltung und Konformität der Verpackung verantwortlich?
  2. Wer trägt im Absatzland die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)?
  3. Welche Verpackungsspezifikation, Nachweise, Marktregeln und operativen Entscheidungen müssen Sie dafür in Workspace führen?

Eine einmalige Einstufung des Unternehmens genügt nicht. Rollen können sich je Verpackung, Marke, Lieferkette, Zielmarkt und Empfängertyp unterscheiden.

Erzeuger und Hersteller unterscheiden

Die deutschen Begriffe klingen ähnlich, bezeichnen unter der PPWR aber zwei verschiedene Verantwortungsbereiche. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister empfiehlt deshalb eine zweistufige Prüfung.

RollePPWR-BegriffTypische VerantwortungAbbildung in Workspace
ErzeugermanufacturerKonformitätsbewertung, technische Dokumentation und EU-KonformitätserklärungRollenbewertung am konkreten Geschäftsvorgang; Spezifikation, Revision, Materialanteile, Fakten, Dokumente und Evidence
HerstellerproducerEPR im Mitgliedstaat, in dem die Verpackung zu Abfall wirdTransaktionsgebundene Rollenbewertung, regulatorische Mengenprojektion und nationaler Meldungsentwurf
Importeur oder Vertreiberimporter beziehungsweise distributorPrüf- und Sorgfaltspflichten; je Lieferkette gegebenenfalls eigene Erzeuger- oder HerstellerrolleEigene Rollenbewertung je Rechtseinheit, Markt und Warenfluss
BefüllerfillerKann bei der Herstellung der vollständigen Verpackung eine maßgebliche Rolle tragenRollenbewertung im ausgehenden Warenfluss

Bei einer Eigenmarke kann das Unternehmen, unter dessen Namen oder Marke die Verpackung entwickelt oder hergestellt wird, Erzeuger sein. Bei Verkaufs- und Umverpackungen entsteht die vollständige Verpackung häufig erst durch das Befüllen. Versandkarton, Klebeband, Etikett und Füllmaterial müssen deshalb als gemeinsame Verpackung betrachtet werden, wenn sie erst im Versandprozess zusammengeführt werden.

Für die EPR-Rolle zählt regelmäßig, wer die Lieferkette in dem Mitgliedstaat eröffnet, in dem die Verpackung zu Abfall wird. Bei einer direkten Lieferung aus dem Ausland an einen privaten oder gewerblichen Endabnehmer kann der ausländische Verkäufer Hersteller sein. Bei der Lieferung an einen lokalen Wiederverkäufer liegt die Rolle dagegen häufig beim ersten Unternehmen der inländischen Lieferkette. Dokumentieren Sie die Entscheidung je Markt und Warenfluss; leiten Sie sie nicht allein aus B2B oder B2C ab.

Das mitgelieferte PPWR-Profil richtig lesen

Workspace liefert das unveränderliche Regelprofil eu.ppwr. Es ist das erste Profil der marktneutralen Verpackungs-Compliance und kein vollständiger digitaler Gesetzestext.

Der aktuelle Profilstand behandelt diese Grundlagen:

ThemenbereichWas Sie in Workspace pflegenWas die aktuelle Regel prüft
Identifikation und RückverfolgbarkeitEindeutige Verpackungsidentität und nachvollziehbare HerkunftEin passender Fakt ist vorhanden und freigegeben
MaterialzusammensetzungKomponenten, Materialien, Massen und LieferantenerklärungDie dokumentierte Zusammensetzung liegt vor
Besorgniserregende StoffeStoffangaben mit Quelle, Methode, Gültigkeit und gegebenenfalls PrüfberichtEin freigegebener Stoffnachweis liegt vor
EPR-VerantwortungRollenbewertung für Rechtseinheit, Zielmarkt und WarenflussDie Rolle producer wurde für denselben Zielmarkt ausdrücklich als zutreffend oder nicht zutreffend bewertet
Minimierung ab 2030Technische Bewertung von Gewicht und VolumenDie Bewertung liegt zum Wirksamkeitszeitpunkt vor
Leerraum, Recyclingfähigkeit und RezyklatanteilStrukturierte Fakten für spätere BewertungenDie Regel bleibt offen, solange die offizielle Methode noch nicht veröffentlicht und im Profil aktiviert ist

Das Profil gilt nach seinem buildgebundenen Zielmarktkatalog für die 27 EU-Mitgliedstaaten. Für einen Schweizer oder britischen Zielmarkt wird es nicht angewendet und blockiert den Versand nicht. Andere nationale Pflichten werden dadurch nicht verneint; sie benötigen ein eigenes Profil. Ist der Zielmarkt bei einer relevanten aktiven Zuweisung unbekannt, bleibt die Geltung ungeklärt und Workspace entscheidet abhängig vom Zuweisungsmodus mit Warnung oder Blockade.

Das Profil prüft bei den 2026-Regeln die belastbare Existenz der freigegebenen Grundlage. Es berechnet keine Stoffgrenzwerte aus Laborwerten und erstellt keine rechtliche Gesamtbewertung. Fachlich Verantwortliche müssen daher prüfen, ob ein Lieferantennachweis oder Prüfbericht den anwendbaren Grenzwert, die konkrete Verpackung und den richtigen Gültigkeitszeitraum tatsächlich abdeckt.

Spätere Anforderungen mit noch ausstehender EU-Methode erscheinen als offen oder methodisch ausstehend. Schalten Sie solche Regeln nicht durch eigene Annahmen auf erfüllt. Ein tenantgebundenes Overlay darf das mitgelieferte Profil ergänzen oder verschärfen, aber nicht abschwächen.

Verpackungsdokumente und Nachweise zuordnen

Trennen Sie strukturierte Verpackungsdaten von den zugehörigen Dokumenten:

InhaltAblage und Verknüpfung
Material, Masse, Funktion und AbmessungenKomponente mit kataloggebundenen Materialanteilen innerhalb der Spezifikationsrevision
Stoffwert, Materialzusammensetzung oder BewertungswertVerpackungsfakt mit Herkunft, Methode und Gültigkeit
Lieferantenerklärung, Datenblatt oder PrüfberichtGeschütztes Storage-Objekt und Evidence an der passenden Compliance-Prüfung
Technische Dokumentation nach Anhang VIIVersioniertes Compliance-Dokument; als Evidence an die relevanten Prüfungen binden
EU-KonformitätserklärungEigenständiges Compliance-Dokument mit kontrollierter Fassung und Freigabe; nicht als Freitextfakt ablegen
Kennzeichnung oder BegleitdokumentFreigegebene Kennzeichnungsanweisung mit Platzierung und referenzierter Dokumentvorlage
Nationale Registrierung oder SystembeteiligungMeldekonto mit Registrierungs- und Beteiligungsdaten sowie geschütztem Nachweis
Nationale DatenmeldungAdaptergebundener Entwurf aus einer eingefrorenen Periode; externe Abgabe und Nachweis bleiben manuell

Einzelne Datenblätter für Karton, Klebstoff oder Füllmaterial ersetzen nicht automatisch die technische Dokumentation der vollständigen Verpackung. Benennen Sie im Nachweis die konkrete Revision und binden Sie das Dokument an die Prüfungen, deren Aussage es belegt. Allgemeine Dateien verwalten Sie nach Dokumente und Storage. Prüfbezogene Nachweise führen Sie nach Compliance verwalten.

Verknüpfte Dokumentnachweise müssen auf ein vorhandenes Storage-Objekt im gleichen Mandanten zeigen. Bei einer zulässigen Versandentscheidung übernimmt Workspace aus dem Nutzungszyklus der Revision eine Mindestaufbewahrung von fünf Jahren für Einweg- und zehn Jahren für wiederverwendbare Verpackungen. Bereits längere Aufbewahrungsfristen werden nicht verkürzt.

Aktive Revisionen und Fakten sind unveränderlich. Ändert sich Material, Klebstoff, Beschichtung, Lieferant, Prüfverfahren oder eine andere konformitätsrelevante Eigenschaft, legen Sie eine neue Revision und neue Prüfungen an. Historische Versandentscheidungen behalten dadurch ihren damaligen Daten- und Nachweisstand.

Fristen ohne falsche Gewissheit planen

Die PPWR trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt grundsätzlich seit dem

  1. August 2026. Seit diesem Zeitpunkt sind unter anderem Rollen,

Konformitätsunterlagen, Stoffanforderungen und nationale EPR-Pflichten zu prüfen.

Für Stoffe gilt eine wichtige Abgrenzung: Die Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom darf grundsätzlich 100 mg/kg nicht überschreiten. Die zusätzlichen PPWR-Grenzwerte für PFAS gelten dagegen für Lebensmittelkontaktverpackungen, nicht pauschal für jede Verpackung.

Weitere Termine hängen teilweise von noch zu erlassenden Rechtsakten ab:

  • Für Verkaufsverpackungen ist der Leerraum bis zum 12. Februar 2028 auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Die konkrete 50-Prozent-Grenze betrifft befüllte Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen grundsätzlich erst ab dem späteren Zeitpunkt aus dem 1. Januar 2030 und drei Jahren nach Inkrafttreten der Berechnungsmethode. Füllmaterial zählt zum Leerraum.
  • Die harmonisierte Materialkennzeichnung gilt grundsätzlich ab dem späteren Zeitpunkt aus dem 12. August 2028 und 24 Monaten nach Inkrafttreten der einschlägigen Durchführungsrechtsakte. Transportverpackungen sind mit Ausnahmen, insbesondere für E-Commerce-Verpackungen, anders behandelt.
  • Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile und mehrere Verbote bestimmter Verpackungsformate beginnen grundsätzlich 2030 oder später. Kategorie, Methode, Übergangsfrist und gesetzliche Ausnahme müssen einzeln geprüft werden.

Führen Sie Termine, die das aktuelle eu.ppwr-Profil noch nicht ausführbar abbildet, als eigene Compliance-Anforderungen und Kontrollen. Übernehmen Sie einen gesetzlichen Stichtag nicht blind, wenn die Vorschrift ausdrücklich den späteren von mehreren Terminen nennt.

Deutschland und andere Absatzländer trennen

In Deutschland bleiben für systembeteiligungspflichtige Verpackungen die Grundpflichten Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung bestehen. Die Zuordnung der verantwortlichen Unternehmen folgt seit dem 12. August 2026 jedoch der neuen Rollenlogik. Aktuelle Hinweise veröffentlicht die Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Workspace führt die LUCID-Registrierungsnummer und die Systembeteiligung als Meldekonto, registriert das Unternehmen jedoch nicht selbst. Der Deutschland-Adapter ordnet die eingefrorenen Mengen ausdrücklich den deutschen Materialkategorien zu, prüft den Meldungsentwurf und exportiert ihn erst nach einer Compliance-Freigabe. Workspace übermittelt keine Verpackungsmengen an das Register oder den Systembetreiber, berechnet keine Systementgelte und bestellt keine EPR-Bevollmächtigten. Die externe Abgabe bleibt manuell; Meldungsnummer und Abgabenachweis werden anschließend am Entwurf bestätigt.

Für andere EU-Mitgliedstaaten prüfen Sie Registrierung, Systembeteiligung, Meldung und Bevollmächtigung separat. Eine einzige EU-weite Registrierung existiert nicht. Zum Rechtsstand dieser Seite gilt die Pflicht zur Bestellung eines EPR-Bevollmächtigten bei bestimmten grenzüberschreitenden Direktlieferungen fort. Der Vorschlag zu ihrer zeitweisen Aussetzung befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren 2025/0395(COD)).

Von der Einordnung zur Einrichtung

  1. Erfassen Sie alle Bestandteile der vollständigen Verpackung.
  2. Bestimmen Sie Erzeuger, Hersteller und weitere Rollen je Rechtseinheit, Zielmarkt und Warenfluss.
  3. Beschaffen Sie Materialdaten, Stoffnachweise, Prüfberichte und Konformitätsunterlagen von den zuständigen Lieferanten.
  4. Legen Sie Spezifikation, Revision, Komponenten und strukturierte Fakten an.
  5. Speichern Sie technische Dokumentation, Konformitätserklärung und Kennzeichnung als versionierte Artefakte und binden Sie sie an die passenden Compliance-Prüfungen.
  6. Weisen Sie eu.ppwr zunächst im Modus Beobachten zu.
  7. Prüfen Sie Anforderungen, Rollen und Nachweise. Wechseln Sie erst nach dokumentierter Freigabe in Blockieren.
  8. Kontrollieren Sie einen Testversand und einen eingefrorenen Mengenbericht.
  9. Richten Sie das deutsche Meldekonto und die Materialzuordnungen ein, erstellen und prüfen Sie einen Meldungsentwurf.
  10. Erledigen Sie Registrierung, Systembeteiligung und Abgabe im zuständigen nationalen Verfahren. Bestätigen Sie die Abgabe anschließend mit externer Meldungsnummer und Nachweis.

Die einzelnen Bedienabläufe erklärt Verpackungs-Compliance verwalten.

Ergebnis prüfen

Die Einordnung ist belastbar vorbereitet, wenn für jede relevante Verpackung folgende Fragen beantwortet sind:

  • Die vollständige Verpackung und ihre Revision sind eindeutig bestimmt.
  • Erzeuger- und EPR-Herstellerrolle sind je Markt und Warenfluss begründet.
  • Strukturierte Fakten verweisen auf passende, gültige Nachweise.
  • Methodisch offene Zukunftsregeln werden nicht als erfüllt dargestellt.
  • Nationale Registrierung, Systembeteiligung und Abgabe besitzen einen getrennten Verantwortlichen außerhalb der Workspace-Automatisierung; Konto, Entwurf und Abgabenachweis sind intern nachvollziehbar.
  • Der Versand verwendet den freigegebenen Spezifikationsstand und speichert eine nachvollziehbare Entscheidung.

Offizielle Quellen