EULA und kommerziellen Hoststatus einordnen

Workspace trennt die kostenlose Nutzung für eigene Geschäftsprozesse von einem kommerziellen Anbieterbetrieb. Diese Seite erklärt, was beim ersten Systemzugang geschieht, wann Sie eine kommerzielle Host-Lizenz benötigen und wann der Footer „Keine kommerzielle Lizenz“ zeigt.

EULA beim ersten Systemzugang akzeptieren

Neue lokale und Self-Hosted-Installationen verlangen die aktuelle EULA, bevor Workspace die erste neue Session für den Systemmandanten ausgibt. Die Anmeldung zeigt den vollständigen Vertrag. Bestätigen Sie die Checkbox nur, wenn Sie die Vereinbarung für das Unternehmen oder den geschäftlichen Rechtsträger annehmen dürfen, der Workspace für eigene Geschäftsprozesse einsetzt.

Sie benötigen im Systemmandanten die Berechtigung system_licenses:apply. Fehlt sie, zeigt Workspace den Vertrag, bietet aber keine Annahmeaktion an. Melden Sie sich dann mit einem berechtigten Systemadministratorkonto an.

Die Zustimmung gilt installationsweit für den angezeigten Agreement-Key, die Version und den Digest. Für die erste EULA Version 1.0 vom 10. August 2026 stimmen Sie einmalig zu. Normale Mandanten werden durch diesen Ablauf nicht blockiert. Headless-Clients und nucli können die EULA nicht annehmen; verwenden Sie den Browser.

Funktionen in der Einführungsphase testen

Die aktuelle EULA-Version teilt Workspace noch nicht in technisch eingeschränkte Editionen. Der Hoststatus im Footer sperrt keine Funktionen. Sie können den vorhandenen Produktumfang weiterhin sehen und testen. Bereits bestehende Rollen, Berechtigungen, Sicherheitsregeln, Feature-Schalter und technische Voraussetzungen gelten unverändert.

Eine spätere Editionslogik wird mit einer eigenen Editionsbeschreibung, einer neuen EULA-Version und einem dokumentierten Upgradepfad eingeführt. Die bloße Bezeichnung einer künftigen Edition verändert den heutigen Funktionsumfang nicht.

Die kostenlose Lizenz gilt für die Workspace-Versionen, die schukai ausdrücklich unter EULA Version 1.0 bereitstellt. Daraus entsteht kein Anspruch auf spätere Versionen, Module, Editionen, Hosting oder Support. Eine spätere Kennzeichnung verkürzt umgekehrt keine bereits wirksam eingeräumten Rechte an einer Softwareversion.

Bestandsinstallation aktivieren

Vorhandene verschlüsselte Konfigurationen werden nicht still geändert. Setzen Sie den locked-global ConfigValue licensing.eula.acceptance_required = true, wenn Sie den Flow für eine Bestandsinstallation bewusst aktivieren möchten. Bereits ausgegebene Sessions bleiben bis zu ihrem normalen Ende gültig.

Kommerziellen Hoststatus verstehen

„Keine kommerzielle Lizenz“ bedeutet ausschließlich, dass kein aktiver installationsweiter Host-Grant workspace.host.license vorliegt. Der Hinweis sperrt die kostenlose interne Nutzung nicht. Er ist auch keine Aussage über den erlaubten Nutzungszweck anhand von CPU-Kernen, Arbeitsspeicher, Speicherplatz oder technischen Mandanten. Technische Kapazitäts- und Sicherheitsgrenzen sowie Grenzen gesonderter Hosting-, Support- oder Modulverträge bleiben davon unabhängig.

Die EULA-Akzeptanz ersetzt keine kommerzielle Lizenz. Die wirtschaftliche Grenze hängt davon ab, wer Workspace für welchen Zweck anbietet:

SituationKostenlose EULA
Ihr Unternehmen betreibt Workspace auf eigenen Servernerlaubt
Ihr Unternehmen betreibt Workspace in seinem allgemeinen Cloud-Accounterlaubt
Ein Systemhaus bietet Einführung, Migration, Konfiguration, Schulung oder Administration für Ihre zugeordnete Installation anerlaubt
Kunden, Lieferanten oder Partner nutzen Portale für Ihre Geschäftsprozesseerlaubt
Ein Anbieter verkauft „Workspace Hosting“ oder einen vergleichbaren Managed Servicenicht erlaubt
Ein Anbieter betreibt Workspace als eigenes Angebot in getrennten Instanzen oder Mandanten für seine Kundennicht erlaubt
Ein Anbieter berechnet nur VM, Speicher, Backup, Betrieb oder Support, Workspace ist aber Bestandteil seines Angebotsnicht erlaubt
Ein Anbieter veröffentlicht ein Workspace-Image, One-Click-Deployment oder Marketplace-Angebotnicht erlaubt
Ein Anbieter vertreibt Workspace als Reseller-, OEM- oder White-Label-Lösungnicht erlaubt

Allgemeine Cloud- und Rechenzentrumsanbieter werden nicht allein durch gemeinsam genutzte Infrastruktur zu Workspace-Anbietern. Entscheidend ist, ob Workspace selbst geplanter oder wesentlicher Bestandteil ihres Angebots für Dritte ist. Technische Mandanten, getrennte Kundeninstanzen, eine gesonderte EULA-Annahme jedes Endkunden oder eine als Hosting- und Supportleistung bezeichnete Vergütung erweitern die kostenlose Lizenz nicht.

Ein Dienstleister darf diese kundenbezogenen Leistungen auch entgeltlich und standardisiert bewerben. Sie bleiben erlaubt, wenn Sie selbst Lizenznehmer sind, die Installation ausschließlich Ihrem Unternehmen und verbundenen Unternehmen zugeordnet ist, Sie Daten, Zugänge und administrative Rechte kontrollieren und den Dienstleister wechseln können. Der Dienstleister darf das Workspace-Nutzungsrecht oder einen fortlaufenden Workspace-Zugang nicht als eigenes Produkt anbieten.

Für einen kommerziellen Anbieterbetrieb benötigen Sie eine gesonderte Providervereinbarung mit der Lizenzgeberin. Die kostenlose EULA nennt keine Providerpreise und räumt kein Recht zum Anbieterbetrieb ein.

Workspace Cloud zeigt weder das lokale EULA-Gate noch den Hoststatus. Dort regelt der Plattformvertrag diese Fragen.

Die Einrichtung ist erfolgreich, wenn ein berechtigter Systemadministrator die aktuelle EULA angenommen hat und der Footer den für die Installation ermittelten Hoststatus zeigt. Der Footerstatus ersetzt keine rechtliche Prüfung des tatsächlichen Betriebsmodells.

Fehler sicher behandeln

Kann Workspace den Lizenzstatus nicht sicher bestimmen, bleibt der Footerhinweis verborgen. Ein technischer Fehler wird nicht als fehlende Lizenz ausgegeben. Schlägt die EULA-Prüfung fehl, gibt Workspace keine neue System-Tenant-Session aus. Versuchen Sie es erneut und prüfen Sie bei wiederholten Fehlern Datenbank- und Konfigurationsverfügbarkeit.